Das ist unsere Samtgemeinde!?
Jede unserer Gemeinden hat ihre Sehenswürdigkeiten:
In Groß Berßen kann man das Königsgrab (SNr. 860)*, die Mansenberge, das “Loher Loch” und das Wappengrab (SNr. 859)* bestaunen, während Klein Berßen mit der im gotischen Stil gebauten Herz-Jesu-Kirche und einer historischen Straße lockt.
Börger hat seinen Heimathof, einen historischen Schafstall, eine Weidenkirche und das Steenhus Börger (SNr. 819)*.
In Hüven findet man neben Volbers Hünensteinen (SNr. 842)* und dem Großsteingrab Hüven Süd (SNr. 843)* mit der “Hüvener Mühle” die letzte erhaltene kombinierte Wind- und Wassermühle Europas.
Sögel wartet neben der barocken Schlossanlage Clemenswerth des Landkreises Emsland außerdem mit dem Ludmillenhof, dem Amtsbrunnen, dem “Sögeler Meer”, dem Heimathof, diversen Mauergedichten und Großsteingräbern, wie “Düvelskuhlen” (SNr. 832-832)*, “Püttkesberge” (SNr. 833)* und “Im Ipeken” (SNr. 857)* auf.
In Spahnharrenstätte lassen sich die Großsteingräber Spahn (SNr. 827-828)* und die Poldenhünensteine (SNr. 829)* bewundern.
In Stavern stehen neben Naturschutzgebieten die Wassermühle Bruneforth, das Großsteingrab auf Bruneforths Esch (SNr. 846)*, das Ganggrab von Sprakel (SNr. 844)*, das Großsteingrab am Osteresch (SNr. 847)* und die Großsteingräber “Deymanns Mühle” (SNr. 848-851)* auf dem Plan.
Und mit dem Windberg, dem Hedwigstein, dem Batakhaus, Pater Matthäus’ Steinkreis, dem Steenhus in den Klöbertannen (SNr. 822)*, einem Heimathaus und Spieker und einigen Großsteingräbern (SNr. 823-826)* lockt die Gemeinde
Werpeloh Kulturinteressierte.
*SNr. = Sprockhoff-Nummer (Wikipedia.de)
Jede dieser Sehenswürdigkeiten bringen wir mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung, teilweise finden wir sie sogar im Wappen der entsprechenden Gemeinde wieder.
Aber was macht die Samtgemeinde aus?
Gibt es eine Sache oder einen Ort, bei der wir Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sögel direkt an unsere Samtgemeinde denken? Etwas, was uns verbindet?
Wir suchen das schönste Foto/Logo zu diesem Thema!
Eure Einsendungen werden auf unserer Homepage und auf unserer Facebookseite veröffentlicht.
Das Foto/Logo mit der größten Zustimmung wird mit einem Sögel-Gutschein (oder wenn möglich, einem anderen Gutschein eines in der Samtgemeinde Sögel ansässigen inhabergeführten Geschäftes/Betriebes) in Höhe von 100,-€ prämiert.
Edit: Der Upload funktioniert bis zu einer Dateigröße bis 4MB in unseren Tests problemlos.)
Einsendeschluß ist der 15.10.2020 24:00Uhr
Abgestimmt werden kann voraussichtlich vom 17.10.2020 bis zum 31.10.2020 12:00Uhr
Einfach das Teilnahmeformular ausfüllen. Wir wünschen viel Glück.
Diese Aktion ist bereits beendet.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der SPD Sögel, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.09.2020, 0:00Uhr bis zum 15.10.2020, 24:00Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Vom 17.10.2020 0:00Uhr bis zum 31.10.2020, 12:00Uhr findet voraussichtlich die Abstimmung statt.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Abstimmung und Auswertung nicht berücksichtigt.
Jede/r Teilnehmer/in sendet bis zu Einsendeschluß ein Foto/Logo ein. Dieses kann auf allen üblichen Wegen auf eigene Kosten geschehen. Fotos/Logos müssen digitalisierbar (keine Garantie für Verluste bei Qualität, etc.) oder in digitaler Form eingereicht werden.
Die/der Einsenderin/Einsender muss mindestens den vollständigen Namen, den aktuellen Wohnort, eine gültige E-Mail-Adresse zwecks Gewinnbenachrichtigung und das Alter (Teilnahme ab 14) angeben.
Die/der Einsenderin/Einsender hat die Urheberrechte an den eingesendeten Fotos/Logos und räumt der SPD Sögel die Rechte zur Veröffentlichung der Einsendung zu Zwecken der Gewinnspielauswertung und zur eigenen Nutzung für Veröffentlichungen (z.B. Presse, Homepage, Werbeflyer, etc.) ein.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden/Mitglieder des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
ein (1) Sögel-Gutschein (oder wenn möglich, ein anderer Gutschein eines in der Samtgemeinde Sögel ansässigen inhabergeführten Geschäftes/Betriebes) in Höhe von 100,-€
Die Ermittlung der Gewinnerin/des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss der Abstimmung im Rahmen einer Auszählung der abgegebenen Stimmen.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinnerin/den Gewinner oder an die gesetzliche Vertretung der/des minderjährigen Gewinnerin/Gewinners nach Absprache an einem Ort innerhalb der Samtgemeinde Sögel. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich die Gewinnerin/der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners mit Foto auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen sowie die örtliche Presse mit ein. Eine nachträgliche Löschung solcher Veröffentlichungen (vor allem bei der Presse) sind nur schwer möglich, und fallen nur dann in die Zuständigkeit des Veranstalters, wenn dieser unmittelbar Zugriff auf diese Daten hat.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers so weit möglich umgehend gelöscht.
Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das SPD-Sögel-Online-Team.